THP AGB

  § 1 Anwendbarkeit der AGB

  1. Die AGB regeln alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Tierheilpraktikerin Angelika Schlieber – im Folgenden als “THP ” bezeichnet – und Tierbesitzer, Tierhalter, Tiereigentümer, Patientenbesitzer, Bevollmächtigter oder Verfügungsberechtigter über das Tier – im Folgenden als “Kunde” bezeichnet. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen und zwar auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
  2. Sämtliche Untersuchungen und Behandlungen erfolgen auf Basis eines Behandlungsvertrages und dem Anamnesebogen zwischen der THP/TK und dem Kunden. Der Behandlungsvertrag ist ein Dienstvertrag gemäß § 611 Abs. 1 und § 612 Abs. 1 BGB. Dieser Behandlungsvertrag kommt zustande wenn der Kunde das Angebot der THP in Form von Beratung, Diagnosestellung, Untersuchung und Therapie annimmt. Der Behandlungsvertrag gilt als rechtsverbindlich geschlossen und die AGB als akzeptiert, wenn Kunde und THP einen ersten Termin vereinbaren. Auch bei einer mündlichen Vereinbarung bzw. Zustimmung gilt der Behandlungsvertrag als erteilt. Mit Zustandekommen eines Behandlungsvertrages treten die AGB in Kraft.
  3. Die THP ist jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die die THP/TK aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder die sie in Gewissenskonflikte bringen kann. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der THP/TK für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten. Die Verpflichtung, in Notfällen zu helfen, bleibt von einer Ablehnung des Behandlungsvertrags unberührt.

    § 2 Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages
  1. Die THP erbringt ihre Dienste gegenüber dem Kunden in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Tier des Kunden anwendet.
  2. Ein THP darf keine verschreibungspflichtigen Arzneimittel und auch keine Humanarzneimittel für ein zu behandelndes Tier erwerben, anwenden oder abgeben, er darf nicht impfen und nicht narkotisieren. Die Tätigkeit der Tierheilpraktiker unterliegt dem Arzneimittel-, dem Tierschutz- und dem Tierseuchengesetz. Er ist zu ständiger Fortbildung verpflichtet.
  3. THP sind in der Ausübung ihres Berufes frei. Die THP behält sich vor, eine Behandlung abzulehnen oder abzubrechen, wenn der Kunde seine Sorgfaltspflicht missachtet, Behandlungsanweisungen negiert, durch mangelnde Mitarbeit die Therapie ver- oder behindert und dadurch ein Vertrauensverhältnis zwischen Therapeut und Kunde nicht (mehr) zu erwarten ist. Entsteht dem Tier durch Unterlassen der Mitwirkungspflicht seitens des Kunden ein Schaden oder kommt das Tier dadurch zu Tode, kann die THP dafür nicht haftbar gemacht werden.
  4. Die THP berät den Kunden fachlich und wirtschaftlich über anwendbare Therapiemöglichkeiten und deren Vor- und Nachteile. Der Kunde hat das Recht, Therapiemöglichkeiten auszuwählen. Sollte er von diesem Recht keinen Gebrauch machen, trifft die Tierheilpraktikerin die Wahl über die geeignete Behandlung. Die Tierheilpraktikerin behält sich je nach Schwere und Art der Erkrankung eine Überweisung an einen Tierarzt vor.
  5. Da der Erfolg jeder Therapie maßgeblich von der Mitwirkung des Kunden abhängt, übernimmt die THP keinerlei Garantie für das Erreichen des jeweiligen Behandlungszieles. Soweit der Auftraggeber die Anwendung derartiger Methoden ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden der Schulmedizin beraten, diagnostiziert oder therapiert werden will, hat er dies gegenüber dem Tierheilpraktiker schriftlich zu erklären.
  6. Bei den hier vorgestellten Methoden, sowohl therapeutischer als auch diagnostischer Art, handelt es sich um Verfahren der alternativen Medizin, deren Wirksamkeit naturwissenschaftlich schulmedizinisch nicht nachgewiesen und nicht anerkannt ist. Diese Methoden sind allgemein auch nicht kausal-funktional erklärbar und insofern nicht
    zielgerichtet. Insofern kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode nicht garantiert und somit auch kein Heilversprechen gegeben werden. Alle Ansprüche aus versehentlichen oder unwissentlichen Falschinformationen sind ausgeschlossen.

 § 3 Anamnesebogen

  1. Vor Beginn der ersten Behandlung stellt die THP/TK dem Kunden einen Anamnesebogen zur Verfügung. Dieser ist vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Für Schäden am Tier, die aufgrund falscher Angaben im Beratungsbogen entstehen, kann die THP/TK nicht haftbar gemacht werden.

§ 4 Honorierung / Rechnungsstellung

  1. Die THP hat für ihre Dienste Anspruch auf ein Honorar. Die Höhe der Vergütung richtet sich, sofern die Honorare nicht individuell zwischen THP/TK und Kunde vereinbart wurden, nach dem aktuellen Gebührenverzeichnis der Tierheilpraxis Angelika Schlieber. Dieses orientiert sich teilweise am Gebührenverzeichnis der Tierheilpraktiker und der
    Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).
  2. Neben den Quittungen erhält der Kunde nach Abschluss der Behandlungsphase auf Wunsch eine detaillierte Rechnung. Die Rechnung enthält den Namen, die Anschrift und die Steuernummer des THP/TK sowie den Namen und Anschrift des Kunden. Sie spezifiziert den Behandlungszeitraum und die bezahlten Honorare, Dritt- und Nebenleistungen.
    Die Rechnung darf weder eine Diagnose enthalten, noch dürfen die Leistungen so aufgeschlüsselt werden, dass daraus auf eine Diagnose geschlossen werden kann.
  3. Die Honorare sind für jeden Behandlungstag vom Kunden in bar an den THP/TK zu entrichten. Eine Zahlung auf Rechnung kann nur nach Absprache vor Behandlungsbeginn vereinbart werden.
  4. Die THP/TK verpflichtet sich nur eine einzige Mahnung zu versenden. Die beaufschlagte Mahngebühr beträgt 5,00€. Nach einem Mahnverfahren ist nur noch Barzahlung möglich. Erfolgt die Zahlung dann nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, wird ohne weitere Benachrichtigung der Vorgang einem Inkassobüro übergeben und das gerichtliche Mahnverfahren in Anspruch genommen.
  5. Bei Behandlungsabbruch bleibt der Honoraranspruch der bisher erbrachten Leistungen erhalten.
  6. Bei Hausbesuchen werden ab 10 km Fahrtweg Fahrtkosten berechnet. Berechnet wird die gesamte, durch die THP gefahrene Strecke (Hin- und Rückfahrt). Die Höhe der Fahrtkosten beträgt tagsüber (07:00 – 20:00 Uhr) je gefahrenem Kilometer 0,60 Euro, mindestens jedoch 5,00 Euro. Nachts (20:00 – 07:00 Uhr), an Feiertagen und an Wochenenden 1,00 Euro, mindestens jedoch 10,00 Euro.

§ 5 Honorarerstattung durch Dritte

  1. Vermittelt die THP Leistungen Dritter, die sie nicht fachlich überwacht (z.B. Laborleistungen), ist die THP berechtigt, die von dem Dritten in Rechnung gestellten Beträge als eigene Honorarbestandteile geltend zu machen und mit dem Kunden in der voraussichtlichen Höhe abzurechnen. In Quittungen und Rechnungen sind diese Beträge gesondert auszuweisen. Hierbei wird sich die THP von den Dritten weder Rückvergütungen noch sonstige Vorteile gewähren lassen. Die THP ist jedoch berechtigt, bei einer entsprechenden Vereinbarung für die Vermittlung begleitenden Leistungen beim Patienten eigene Honorare geltend zu machen.
  2. Lässt die THP Leistungen durch Dritte erbringen, die sie selbst überwacht (z.B. Laborleistungen) sind diese Leistungen Bestandteil der Honorare der THP.
  3. Soweit der Kunde Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird § 3 hiervon nicht berührt. Die THP führt eine Direktabrechnung nicht durch und kann auch das Honorar oder Honorarteile in Ansehung einer möglichen Erstattung nicht stunden.
  4. Soweit die THP im Rahmen der wirtschaftlichen Beratung nach § 2 dem Kunden über die Erstattungspraxis Dritter Angaben macht, sind diese unverbindlich. Insbesondere gelten die üblichen Erstattungssätze nicht als vereinbartes Honorar im Sinne des § 3 und beschränkt sich der Umfang der Leistungen durch die THP nach § 2 nicht auf erstattungsfähige Leistungen.
  5. Die THP erteilt dem Dritten in Erstattungsfragen keine direkten Auskünfte. Alle Auskünfte und notwendigen Bescheinigungen erhält ausschließlich der Kunde. Derartige Leistungen können im Ermessen der THP honorarpflichtig abgerechnet werden.
  6. Auskünfte in Erstattungsfragen kann die THP/TK entgegen Absatz 5) auch direkt an den Dritten weitergeben, wenn der Kunde die THP/TK ausdrücklich und schriftlich von deren
    Schweigepflicht zu diesem Zweck entbunden hat.

            § 6 Terminvereinbarung / Hausbesuche

  1. Termine gelten als vertraglich vereinbart, wenn sie per Post, Mail oder telefonisch von mir bestätigt wurden.
  2. Alle Termine, die innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden, werden dem Kunden mit einer Bearbeitungspauschale von 25,00 € in Rechnung gestellt.
  3. Erscheint der Kunde zu einem vereinbarten Termin zu spät, so wird dies ebenfalls in Rechnung gestellt. Der Kunde hat kein Anrecht darauf, dass die entgangene Zeit nachgeholt wird.
  4. Ausgenommen von den unter Punkt 2 und 3 genannten Rechnungen sind wichtige unverzüglich mitzuteilende und nachzuweisende Gründe in Form höherer Gewalt nach BGB.
  5. Bei Hausbesuchen kann es aufgrund nicht vorhersehbarer Beeinträchtigungen im Straßenverkehr oder aufgrund der Wetterlage zu Verzögerungen kommen. Hat der Kunde seine Telefonnummer oder seine Mobilfunknummer hinterlassen, so wird er, wenn möglich, unverzüglich über die Verzögerung informieren.

§ 7 Vertraulichkeit der Behandlung / Datenschutz

1. Die THP behandelt die Patientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände des Patienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Kunden. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Kunden erfolgt und anzunehmen ist, dass der Kunde zustimmen wird. Der Kunde verzichtet hiermit auf besondere Benachrichtigung lt. Bundesdatenschutz. Der Inhalt von Beratungsgesprächen, Behandlungen und Krankenakten unterliegt der Schweigepflicht.

2. Punkt 1 ist nicht anzuwenden, wenn die THP aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist - beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an

3. Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige. Punkt 1 ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen sie oder ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

4. Die THP führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen in einer Patientenkartei (Handakte). Dem Kunden steht eine Einsicht in diese Handakte nicht zu. Er kann diese Handakte auch nicht herausverlangen.

5. Sofern der Kunde eine Behandlungs- oder Krankenakte verlangt, erstellt diese die THP kosten- und honorarpflichtig aus der Handakte. Soweit sich in der Handakte Originale befinden, werden diese in der Behandlungsakte in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk (Stempelaufdruck oder Aufkleber), dass sich die Originale in der Handakte befinden.

6. Handakten werden von der THP 10 Jahre nach der letzten Behandlung oder 5 Jahre nach dem Tod des Patienten vernichtet. Die Vernichtung unterbleibt, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Akten für Beweiszwecke infrage kommen könnten.

§ 8 Urheberrecht

Therapien, Therapiepläne, Rezepte, Unterlagen, o.ä. von der THP Angelika Schlieber dürfen nicht ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von Angelika Schlieber (auch nicht in Auszügen) vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.

§ 9 Haftung

Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die an Personen, Praxisausrüstung und Praxiseinrichtung durch ihn oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe.

§ 10 Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

 § 11 Versicherung

Eine Berufshaftpflichtversicherung wurde bei der           Continentale Sachversicherung A.G.
                                                                                                             
Ruhrallee 94, 44139 Dortmund
Vertreten durch Landesdirektion:                                                   Zellerer GmbH
                                                                                                              Forstenrieder Allee 70, 81476 München
www.continentale.info     
abgeschlossen.

§ Erfüllungsort und Gerichtsstand

Bei allen sich aus den Geschäftsbeziehungen zwischen der THP und den Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das Amtsgericht Freyung zuständig. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

§ 13 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, oder sollten die AGB unvollständig sein, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert oder in Frage gestellt. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.
Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt!
Sollte der Inhalt oder die designtechnische Gestaltung einzelner Seiten oder Teile meiner Internetsite fremde Rechte oder gesetzliche Bestimmungen verletzen oder anderweitig in irgendeiner Form wettbewerbsrechtliche Probleme hervorbringen, so bitten ich unter Berufung auf § 8 Abs. 4 UWG, um eine entsprechende, ausreichend erläuternde und schnelle Nachricht ohne Kostennote. Ich garantiere, dass die zu Recht beanstandeten Inhalte oder Teile dieser Webseiten unverzüglich entfernt bzw. den rechtlichen Vorgaben umfänglich angepasst werden, ohne dass von Ihrer Seite aus die Einschaltung eines Rechtsanwaltes erforderlich ist. Die Einschaltung eines Anwaltes, zur für den Dienstanbieter kostenpflichtigen Abmahnung, entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen und würde damit einen Verstoß gegen § 13 Abs. 5 UWG, wegen der Verfolgung sachfremder Ziele als beherrschendes Motiv der Verfahrenseinleitung, insbesondere einer Kostenerzielungsabsicht als eigentliche Triebfeder, sowie einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht darstellen.

Erfüllungsort & Gerichtsstand

Klafferstraß, Neureichenau & Amtgericht Freyung