§ 1 Anwendbarkeit der AGB
- Die AGB regeln alle Geschäftsbeziehungen zwischen der
Tierheilpraktikerin Angelika Schlieber – im Folgenden als “THP
” bezeichnet – und Tierbesitzer, Tierhalter,
Tiereigentümer, Patientenbesitzer, Bevollmächtigter
oder Verfügungsberechtigter über das Tier – im Folgenden
als “Kunde” bezeichnet. Diese Geschäftsbedingungen gelten
auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen und zwar
auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart
werden.
- Sämtliche Untersuchungen und Behandlungen erfolgen auf
Basis eines Behandlungsvertrages und dem Anamnesebogen
zwischen der THP/TK und dem Kunden. Der Behandlungsvertrag ist
ein Dienstvertrag gemäß § 611 Abs. 1 und § 612 Abs. 1 BGB.
Dieser Behandlungsvertrag kommt zustande wenn der Kunde
das Angebot der THP in Form von Beratung,
Diagnosestellung, Untersuchung und Therapie annimmt. Der
Behandlungsvertrag gilt als rechtsverbindlich geschlossen
und die AGB als akzeptiert, wenn Kunde und THP einen ersten
Termin vereinbaren. Auch bei einer mündlichen Vereinbarung
bzw. Zustimmung gilt der Behandlungsvertrag als erteilt.
Mit Zustandekommen eines Behandlungsvertrages treten die
AGB in Kraft.
- Die THP ist jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag
ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere wenn ein
erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann,
es um Beschwerden geht, die die THP/TK aufgrund ihrer
Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln
kann oder darf oder die sie in Gewissenskonflikte bringen kann.
In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der THP/TK für die
bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich
Beratung, erhalten. Die Verpflichtung, in Notfällen zu helfen,
bleibt von einer Ablehnung des Behandlungsvertrags
unberührt.
§ 2 Inhalt und Zweck des
Behandlungsvertrages
- Die THP erbringt ihre Dienste gegenüber dem Kunden in der
Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten der
Ausübung der Heilkunde zur Beratung, Diagnose und Therapie beim
Tier des Kunden anwendet.
- Ein THP darf keine verschreibungspflichtigen Arzneimittel
und auch keine Humanarzneimittel für ein zu behandelndes Tier
erwerben, anwenden oder abgeben, er darf nicht impfen und nicht
narkotisieren. Die Tätigkeit der Tierheilpraktiker unterliegt
dem Arzneimittel-, dem Tierschutz- und dem Tierseuchengesetz.
Er ist zu ständiger Fortbildung verpflichtet.
- THP sind in der Ausübung ihres Berufes frei. Die THP behält
sich vor, eine Behandlung abzulehnen oder abzubrechen,
wenn der Kunde seine Sorgfaltspflicht missachtet,
Behandlungsanweisungen negiert, durch mangelnde Mitarbeit die
Therapie ver- oder behindert und dadurch ein
Vertrauensverhältnis zwischen Therapeut und Kunde nicht (mehr)
zu erwarten ist. Entsteht dem Tier durch Unterlassen der
Mitwirkungspflicht seitens des Kunden ein Schaden oder
kommt das Tier dadurch zu Tode, kann die THP dafür nicht
haftbar gemacht werden.
- Die THP berät den Kunden fachlich und wirtschaftlich über
anwendbare Therapiemöglichkeiten und deren Vor- und Nachteile.
Der Kunde hat das Recht, Therapiemöglichkeiten auszuwählen.
Sollte er von diesem Recht keinen Gebrauch machen, trifft
die Tierheilpraktikerin die Wahl über die
geeignete Behandlung. Die Tierheilpraktikerin behält sich
je nach Schwere und Art der Erkrankung eine Überweisung an
einen Tierarzt vor.
- Da der Erfolg jeder Therapie maßgeblich von der Mitwirkung
des Kunden abhängt, übernimmt die THP keinerlei Garantie
für das Erreichen des jeweiligen Behandlungszieles. Soweit
der Auftraggeber die Anwendung derartiger Methoden ablehnt
und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten
Methoden der Schulmedizin beraten, diagnostiziert oder
therapiert werden will, hat er dies gegenüber dem
Tierheilpraktiker schriftlich zu erklären.
- Bei den hier vorgestellten Methoden, sowohl therapeutischer
als auch diagnostischer Art, handelt es sich um Verfahren
der alternativen Medizin, deren Wirksamkeit
naturwissenschaftlich schulmedizinisch nicht nachgewiesen und
nicht anerkannt ist. Diese Methoden sind allgemein auch
nicht kausal-funktional erklärbar und insofern nicht
zielgerichtet. Insofern kann ein subjektiv erwarteter
Erfolg der Methode nicht garantiert und somit auch
kein Heilversprechen gegeben werden. Alle Ansprüche aus
versehentlichen oder unwissentlichen
Falschinformationen sind ausgeschlossen.
§ 3 Anamnesebogen
- Vor Beginn der ersten Behandlung stellt die THP/TK dem
Kunden einen Anamnesebogen zur Verfügung. Dieser ist
vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Für Schäden am
Tier, die aufgrund falscher Angaben im Beratungsbogen
entstehen, kann die THP/TK nicht haftbar gemacht werden.
§ 4 Honorierung / Rechnungsstellung
- Die THP hat für ihre Dienste Anspruch auf ein Honorar. Die
Höhe der Vergütung richtet sich, sofern die Honorare nicht
individuell zwischen THP/TK und Kunde vereinbart wurden, nach
dem aktuellen Gebührenverzeichnis der Tierheilpraxis
Angelika Schlieber. Dieses orientiert sich teilweise am
Gebührenverzeichnis der Tierheilpraktiker und der
Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).
- Neben den Quittungen erhält der Kunde nach Abschluss der
Behandlungsphase auf Wunsch eine detaillierte Rechnung.
Die Rechnung enthält den Namen, die Anschrift und die
Steuernummer des THP/TK sowie den Namen und Anschrift des
Kunden. Sie spezifiziert den Behandlungszeitraum und die
bezahlten Honorare, Dritt- und Nebenleistungen.
Die Rechnung darf weder eine Diagnose enthalten, noch
dürfen die Leistungen so aufgeschlüsselt werden, dass
daraus auf eine Diagnose geschlossen werden kann.
- Die Honorare sind für jeden Behandlungstag vom Kunden in
bar an den THP/TK zu entrichten. Eine Zahlung auf Rechnung
kann nur nach Absprache vor Behandlungsbeginn vereinbart
werden.
- Die THP/TK verpflichtet sich nur eine einzige Mahnung zu
versenden. Die beaufschlagte Mahngebühr beträgt
5,00€. Nach einem Mahnverfahren ist nur noch Barzahlung
möglich. Erfolgt die Zahlung dann nicht innerhalb der
gesetzlichen Frist, wird ohne weitere Benachrichtigung der
Vorgang einem Inkassobüro übergeben und das gerichtliche
Mahnverfahren in Anspruch genommen.
- Bei Behandlungsabbruch bleibt der Honoraranspruch der
bisher erbrachten Leistungen erhalten.
- Bei Hausbesuchen werden ab 10 km Fahrtweg Fahrtkosten
berechnet. Berechnet wird die gesamte, durch die THP
gefahrene Strecke (Hin- und Rückfahrt). Die Höhe der
Fahrtkosten beträgt tagsüber (07:00 – 20:00 Uhr) je
gefahrenem Kilometer 0,60 Euro, mindestens jedoch 5,00 Euro.
Nachts (20:00 – 07:00 Uhr), an Feiertagen und an
Wochenenden 1,00 Euro, mindestens jedoch 10,00 Euro.
§ 5 Honorarerstattung durch Dritte
- Vermittelt die THP Leistungen Dritter, die sie nicht
fachlich überwacht (z.B. Laborleistungen), ist die THP
berechtigt, die von dem Dritten in Rechnung gestellten Beträge
als eigene Honorarbestandteile geltend zu machen und mit
dem Kunden in der voraussichtlichen Höhe abzurechnen. In
Quittungen und Rechnungen sind diese Beträge gesondert
auszuweisen. Hierbei wird sich die THP von den Dritten
weder Rückvergütungen noch sonstige Vorteile
gewähren lassen. Die THP ist jedoch berechtigt, bei einer
entsprechenden Vereinbarung für die Vermittlung
begleitenden Leistungen beim Patienten eigene Honorare geltend
zu machen.
- Lässt die THP Leistungen durch Dritte erbringen, die sie
selbst überwacht (z.B. Laborleistungen) sind diese
Leistungen Bestandteil der Honorare der THP.
- Soweit der Kunde Anspruch auf Erstattung oder
Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben
glaubt, wird § 3 hiervon nicht berührt. Die THP führt eine
Direktabrechnung nicht durch und kann auch das Honorar oder
Honorarteile in Ansehung einer möglichen Erstattung nicht
stunden.
- Soweit die THP im Rahmen der wirtschaftlichen Beratung nach
§ 2 dem Kunden über die Erstattungspraxis Dritter Angaben
macht, sind diese unverbindlich. Insbesondere gelten
die üblichen Erstattungssätze nicht als vereinbartes
Honorar im Sinne des § 3 und beschränkt sich der Umfang
der Leistungen durch die THP nach § 2 nicht auf
erstattungsfähige Leistungen.
- Die THP erteilt dem Dritten in Erstattungsfragen keine
direkten Auskünfte. Alle Auskünfte und notwendigen
Bescheinigungen erhält ausschließlich der Kunde. Derartige
Leistungen können im Ermessen der THP honorarpflichtig
abgerechnet werden.
- Auskünfte in Erstattungsfragen kann die THP/TK entgegen
Absatz 5) auch direkt an den Dritten weitergeben, wenn der
Kunde die THP/TK ausdrücklich und schriftlich von deren
Schweigepflicht zu diesem Zweck entbunden hat.
§ 6 Terminvereinbarung / Hausbesuche
- Termine gelten als vertraglich vereinbart, wenn sie per
Post, Mail oder telefonisch von mir bestätigt wurden.
- Alle Termine, die innerhalb von 24 Stunden vor dem
vereinbarten Termin abgesagt werden, werden dem Kunden mit
einer Bearbeitungspauschale von 25,00 € in Rechnung gestellt.
- Erscheint der Kunde zu einem vereinbarten Termin zu spät,
so wird dies ebenfalls in Rechnung gestellt. Der Kunde hat
kein Anrecht darauf, dass die entgangene Zeit nachgeholt wird.
- Ausgenommen von den unter Punkt 2 und 3 genannten
Rechnungen sind wichtige unverzüglich mitzuteilende und
nachzuweisende Gründe in Form höherer Gewalt nach BGB.
- Bei Hausbesuchen kann es aufgrund nicht vorhersehbarer
Beeinträchtigungen im Straßenverkehr oder aufgrund der
Wetterlage zu Verzögerungen kommen. Hat der Kunde seine
Telefonnummer oder seine Mobilfunknummer hinterlassen, so
wird er, wenn möglich, unverzüglich über die Verzögerung
informieren.
§ 7 Vertraulichkeit der Behandlung /
Datenschutz
1. Die THP behandelt die Patientendaten vertraulich und erteilt
bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie
deren Begleitumstände des Patienten Auskünfte nur mit
ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Kunden. Auf die
Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im
Interesse des Kunden erfolgt und anzunehmen ist, dass der Kunde
zustimmen wird. Der Kunde verzichtet hiermit auf besondere
Benachrichtigung lt. Bundesdatenschutz. Der Inhalt von
Beratungsgesprächen, Behandlungen und Krankenakten unterliegt
der Schweigepflicht.
2. Punkt 1 ist nicht anzuwenden, wenn die THP aufgrund
gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet
ist - beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen oder
auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig
ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte,
nicht aber für Auskünfte an
3. Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige. Punkt 1 ist
ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung,
Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen sie oder ihre
Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung
zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
4. Die THP führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen in einer
Patientenkartei (Handakte). Dem Kunden steht eine Einsicht in
diese Handakte nicht zu. Er kann diese Handakte auch nicht
herausverlangen.
5. Sofern der Kunde eine Behandlungs- oder Krankenakte
verlangt, erstellt diese die THP kosten- und honorarpflichtig
aus der Handakte. Soweit sich in der Handakte Originale
befinden, werden diese in der Behandlungsakte in Kopie
beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk (Stempelaufdruck
oder Aufkleber), dass sich die Originale in der Handakte
befinden.
6. Handakten werden von der THP 10 Jahre nach der letzten
Behandlung oder 5 Jahre nach dem Tod des Patienten vernichtet.
Die Vernichtung unterbleibt, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen,
dass die Akten für Beweiszwecke infrage kommen könnten.
§ 8 Urheberrecht
Therapien, Therapiepläne, Rezepte, Unterlagen, o.ä. von der THP
Angelika Schlieber dürfen nicht ohne ausdrückliche schriftliche
Genehmigung von Angelika Schlieber (auch nicht in Auszügen)
vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.
§ 9 Haftung
Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die an Personen,
Praxisausrüstung und Praxiseinrichtung durch ihn oder das
Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe.
§ 10 Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den
AGB sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es
sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen
oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen
Vertragspartei vorzulegen.
§ 11 Versicherung
Eine Berufshaftpflichtversicherung wurde bei
der
Continentale Sachversicherung A.G.
Ruhrallee 94, 44139 Dortmund
Vertreten
durch
Landesdirektion:
Zellerer GmbH
Forstenrieder Allee 70, 81476 München
www.continentale.info
abgeschlossen.
§ Erfüllungsort und Gerichtsstand
Bei allen sich aus den Geschäftsbeziehungen zwischen der THP
und den Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das
Amtsgericht Freyung zuständig. Es gilt ausschließlich deutsches
Recht.
§ 13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des
Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein
oder werden, oder sollten die AGB unvollständig sein, wird
damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht
tangiert oder in Frage gestellt. Die ungültige oder nichtige
Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine
Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem
Parteiwillen am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige
Vertragslücken.
Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt!
Sollte der Inhalt oder die designtechnische Gestaltung
einzelner Seiten oder Teile meiner Internetsite fremde
Rechte oder gesetzliche Bestimmungen verletzen oder anderweitig
in irgendeiner Form wettbewerbsrechtliche Probleme
hervorbringen, so bitten ich unter Berufung auf § 8 Abs. 4 UWG,
um eine entsprechende, ausreichend erläuternde und
schnelle Nachricht ohne Kostennote. Ich garantiere, dass
die zu Recht beanstandeten Inhalte oder Teile dieser Webseiten
unverzüglich entfernt bzw. den rechtlichen Vorgaben
umfänglich angepasst werden, ohne dass von Ihrer Seite aus
die Einschaltung eines Rechtsanwaltes erforderlich ist.
Die Einschaltung eines Anwaltes, zur für
den Dienstanbieter kostenpflichtigen Abmahnung, entspricht
nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen und würde
damit einen Verstoß gegen § 13 Abs. 5 UWG, wegen der Verfolgung
sachfremder Ziele als beherrschendes Motiv der
Verfahrenseinleitung, insbesondere einer
Kostenerzielungsabsicht als eigentliche Triebfeder, sowie
einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht darstellen.
Erfüllungsort & Gerichtsstand
Klafferstraß, Neureichenau & Amtgericht Freyung